Schwäbisch Hall

Die Reichsstadt Schwäbisch Hall wurde im Zeitraum 1522-1530 reformiert. Der dortige Reformator Johannes Brenz gab auch der Reformation im Herzogtum Württemberg wichtige Impulse.

Schwäbisch Hall

Von: Maisch, Andreas

Inhaltsverzeichnis
  1. 1: Entstehung und Entwicklung der Stadt bis 1500
  2. 2: Voraussetzungen der Reformation um 1500
  3. 3: Die Anfänge der Reformation 1522-1529
  4. 4: Die Etablierung der evangelischen Kirche 1529-1546
  5. 5: Schmalkaldischer Krieg und Interregnum 1546-1558
  6. 6: (Un)Ordnungen 1560-1620
  7. 7: Der Kampf um die Selbstständigkeit der Kirche 1602-1603
  8. 8: Union und Dreißigjähriger Krieg 1610-1648
  9. 9: Die Hällische Kirche nach dem Dreißigjährigen Krieg
  10. 10: Sittenzucht 1650-1800
  11. 11: Lernerfolge 1650-1800
  12. Anhang
  • Umfang des Gebietes:  Schwäbisch Hall (mit den Pfarreien St. Michael, St. Katharina, St. Johann, Unterlimpurg, Spital)
  • Landpfarreien: Rieden, Anhausen-Vellberg, Bibersfeld, Enslingen, Erlach-Gelbingen, Gailenkirchen, Geislingen/Kocher, Großaltdorf, Haßfelden, Honhardt, Ilshofen, Jungholzhausen, Lorenzenzimmern, Michelfeld, Oberaspach, Oberspeltach, Orlach, Reinsberg, Stöckenburg, Tüngental, Untermünkheim, Untersontheim, Westheim
  •  Hauptort: Schwäbisch Hall 
  • Evangelisch seit: 1523/1526 
  • Teil der Landeskirche seit: 1802/1803 
  • Besonderheiten: Johannes Brenz

1: Entstehung und Entwicklung der Stadt bis 1500

Schwäbisch Hall entstand im 11. Jahrhundert um die Salzquelle. Eine keltische Saline aus der Latènezeit ist archäologisch belegt, Siedlungsspuren aus dem Frühmittelalter sind dürftig, so dass kaum eine dauernde Niederlassung zu vermuten ist. Frühester urkundlicher Beleg für eine Siedlung an Stelle der heutigen Stadt ist möglicherweise der „Öhringer Stiftungsbrief“, der auf 1037 datiert ist, bei dem es sich aber um eine Fälschung entweder des ausgehenden 11. oder gar erst der Zeit um 1200 handelt. Inhaltlich ist diese Urkunde für die Stadtentstehung nicht zu verwerten. Damit bleibt als einigermaßen sicherer Anhaltspunkt nur die Urkunde über die Weihe von St. Michael im Jahr 1156 übrig, deren Datierung durch die baulichen Reste der Kirche Bestätigung findet (die Urkunde in ihrer heutigen Gestalt ist auch eine spätere Kompilation!). 1156 errichteten die Einwohner von Hall auf Comburger Grund und Boden eine Kirche, die zur Pfarrei Steinbach gehörte und dort auch bleiben sollte. Gleichzeitig wurde ein Jahrmarkt gestiftet. Die beiden wichtigsten Handelnden waren – außer den Einwohnern der Siedlung – der weihende Bischof Gebhard von Würzburg und der staufische Herzog Friedrich von Schwaben.

Kloster Comburg war der Tradition nach 1078 von den Grafen von Comburg-Rothenburg gestiftet worden. Maßgebenden Einfluss auf seine frühe Entwicklung übten das Kloster Hirsau und der Erzbischof von Mainz aus. 1116, nach dem die Grafen von Comburg-Rothenburg ausgestorben waren, übernahmen die Staufer deren Positionen im südwestlichen Franken, inklusive der Vogtei über Comburg.

Aus diesen Anfängen heraus entwickelte sich Schwäbisch Hall wohl außerordentlich schnell. Ab 1204 wurde es als Stadt bezeichnet. 1228 gründeten die staufischen Dienstmannen, die die Stadt dominierten, ein Spital. Der „Heller“ (der hällische Pfennig) wurde schon seit den 1180er Jahren hier geprägt. Grundlage der städtischen Entwicklung blieb aber das Salz, an dessen Gewinnung die Staufer etliche Klöster und Stifte der näheren und ferneren Umgebung beteiligten.

Nach dem Ende der staufischen Herrschaft konnte sich die Stadt nur nach schweren Auseinandersetzungen gegen die seit 1230 in ihrer unmittelbarer Nachbarschaft ansässigen Schenken von Limpurg behaupten. Seit 1280 (dem „Wiener Schiedsspruch“) war ihre Zugehörigkeit zum Reich nicht mehr gefährdet.

Zwischen 1307 (erste Erwähnung von Stättmeister und Rat) und 1340 (Beteiligung der nicht-adligen Einwohner an der Verwaltung der Stadt) erfolgte der innere Ausbau. Im Spätmittelalter und im 16. Jahrhundert gelang der Reichsstadt Schwäbisch Hall auch der Erwerb eines bedeutenden Landgebiets.

2: Voraussetzungen der Reformation um 1500

Schwäbisch Hall um 1500 war auffällig arm an Klöstern. Als einzige Niederlassung eines Bettelordens innerhalb der Stadt bestand seit 1236 das Franziskanerkloster St. Jakob am Markt, das auch die Franziskanertertiarinnen (seit 1514 im sog. Nonnenhof ansässig) mit betreute. Vertreten waren außerdem seit dem Ende des 12. Jahrhunderts die Johanniter (bei St. Johann im Weiler). Selbst Klosterhöfe gab es nur zwei: den Comburger und den Schöntaler Hof. Im Umfeld der Stadt existierten zwei weitere, historisch und personell eng mit ihr verklammerte Einrichtungen: das Ritterstift Comburg (1488 aus dem Benediktinerkloster umgewandelt) und das Zisterzienserinnenkloster Gnadental, dessen Vogtei bei Hohenlohe lag).

Die drei Pfarrkirchen der Stadt waren um 1500 deren Einfluss noch immer weitgehend entzogen: St. Michael war ein Filial der Dorfkirche in Steinbach, die ihrerseits der Comburg inkorporiert war, St. Katharina ein Filial von Westheim (inkorporiert in das Kloster Murrhardt) und St. Johann ein Filial der Kirche in Gottwollshausen, die von den Johannitern versehen wurde. Seit sich die Comburg durch ihre Umwandlung in ein Ritterstift dem städtischen Einfluss weitgehend entzogen hatte (von 1318 bis 1488 lag die Vogtei über die Comburg bei der Reichsstadt), setzten Bemühungen des Rates ein, das Patronat über St. Michael zu erwerben. 1508 waren diese von Erfolg gekrönt. Von nun an konnte der Magistrat den Pfarrer berufen.

In Zusammenhang mit diesen Bemühungen und nachdem die vom Rat angestrebte Reform des Franziskanerklosters am Widerstand der Mönche gescheitert war, hatte die Stadt schon 1502 eine Predigerstelle an St. Michael dotiert.

Ansonsten war die religiöse Situation in Schwäbisch Hall um 1500 charakterisiert durch eine intensive Stiftungstätigkeit. Zahlreiche Bürger/innen stifteten Seelenmessen für sich und ihre Angehörigen. Das ab 1494 entstandene Reichalmosen zugunsten Hausarmer sprach ebenfalls viele Spender/innen an. Auch für einzelne Ausstattungsgegenstände (Ornate oder Kelche z.B.) flossen Gelder.

3: Die Anfänge der Reformation 1522-1529

Die Anfänge der Haller Reformation lassen sich präzise auf die Berufung von Johannes Brenz zum Prediger an St. Michael 1522 datieren. Schon an Jakobi 1523 (25. Juli) predigte Brenz (der Martin Luther 1518 in Heidelberg persönlich kennen gelernt hatte) in evangelischem Sinn, indem er die Heiligenverehrung als Abgötterei bezeichnete. Einige Monate zuvor hatte er sich aber noch in seiner Geburtsstadt Weil der Stadt zum Priester weihen lassen. 1524 markierte dann schon ein entscheidendes Jahr für die Haller Reformation: Die Privilegien der Priester (in puncto Weinausschank und Bürgerrecht) wurden aufgehoben, das Franziskanerkloster aufgelöst.

Schon 1521 war Michael Gräter Pfarrer an St. Katharina geworden; 1523 hatte der Rat Johann Isenmann auf die Pfarrstelle an St. Michael berufen. Zusammen mit Johannes Brenz waren damit die drei für die Haller Reformation entscheidenden Personen an Ort und Stelle. Das Zusammenspiel der drei wichtigsten Geistlichen mit zumindest einem Teil des Rates erklärt den unaufgeregten Verlauf der Haller Reformation. Die wichtigen Geistlichen blieben zudem lange (mindestens bis 1548) in der Stadt.

Der Bauernkrieg, den die Reichsstadt Hall als eine der wenigen Herrschaften überstand, ohne zu Verträgen mit den Aufständischen genötigt zu sein, brachte für die Reformation nochmals eine entscheidende institutionelle Änderung: Kloster Murrhardt verkaufte das Patronat über St. Katharina an die Stadt, wonach auch die zweite große Pfarrkirche vom Rat besetzt werden konnte. Den Aufstand der Bauern zur Durchsetzung ihrer Forderungen selbst hatte Johannes Brenz abgelehnt, nach dem Krieg aber für Milde plädiert. Den Magistrat der Reichsstadt, der die entwaffneten Bauern mit Sondersteuern belegte und einzelne hinrichtete, konnte er damit kaum beeinflussen.

Ende 1526 oder Anfang 1527 datiert der Entwurf einer Kirchenordnung für das Territorium der Reichsstadt Schwäbisch Hall. Allein zwei Dinge, Glauben und Lieben, seien für einen Christen nötig. Diese habe er auch zu halten, selbst wenn er unter Andersgläubigen wohnen sollte. Wo aber Christen die weltliche Obrigkeit ausübten, war noch einiges mehr zu regeln. Folglich regelte Johannes Brenz vor allem Predigt, Taufe, Abendmahl und Gottesdienst. Weitere Themen waren die Zahl der Feiertage und die Art, wie sie begangen werden sollten. Offenbar gab es sofort Kritik aus der Bevölkerung an der Ersetzung des Fronleichnamsfestes durch eine Art Erntedankfest. Leute, die den gemeinen Frieden störten, sollten (streng) bestraft werden. Bei Delikten, die nicht zu einer allgemeinen Unruhe führten und die deshalb von der Obrigkeit nur relativ nachsichtig geahndet wurden (wie Fornikation, Ehebruch, Gotteslästerung, Trunksucht und Glückspiele) plädierte der Reformator für die Einrichtung einer zusätzlichen Sittengerichtsbarkeit (deren Gremien gemischt von Geistlichkeit und Bürgerschaft besetzt werden sollten). Letztere wurde in Schwäbisch Hall niemals realisiert. Der Magistrat der Reichsstadt zeigte sich nicht gewillt, die Strafgewalt aus seinen Händen zu geben. Die Patronate über die Landpfarreien sollten von der Stadt erworben, auf jeden Fall aber auf kompetente Pfarrer, die das reine Evangelium predigten, geachtet werden. Schließlich wandte Johannes Brenz seine Aufmerksam auch den Bereichen Schule und Ehe zu. Unter seinem Einfluss wurden in den nächsten Jahrzehnten Anstrengungen unternommen, das lateinische und das deutsche Schulwesen (für Mädchen wie für Jungen) neu aufzubauen. Im Eherecht – als neue Materie für den städtischen Recht – erließ man eine Reihe von Eheordnungen (die früheste war ein Entwurf von 1527), die vor allem auf die Bedingungen abhoben, unter denen eine Ehe gültig sein sollte.

1529 schloss die erste Phase der Reformation. Der Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall hatte sich zwar der Speyerer Protestation nicht angeschlossen (wofür er anscheinend von Johannes Brenz heftig kritisiert wurde), aber er rechtfertigte sein Verhalten mit dem Verweis auf die zahlreichen Neuerungen der letzten Jahre. An diesen wollte er auf jeden Fall auch festhalten, weitere Veränderungen schienen der weltlichen Obrigkeit dagegen nicht mehr so dringlich.

4: Die Etablierung der evangelischen Kirche 1529-1546

Um 1530 war die Stadt Schwäbisch Hall weitgehend evangelisch geworden. Bis 1534 standen denjenigen, die weiter die Messe besuchen wollten, noch zwei Kirchen offen: St. Johann und die Marienkapelle an der Schuppach. Dann wurden auch in diesen beiden der alte Gottesdienst verboten. Die Johanniterkirche besetzte der Rat 1543 mit einem evangelischen Geistlichen (Jacob Gräter); sie wurde Pfarrkirche für den Weiler und Gottwollshausen. Die Schuppachkirche wurde nur noch gelegentlich benutzt.

Johannes Brenz entfaltete in diesen Jahren eine intensive auswärtige Tätigkeit, so dass das Haller Kirchenwesen weit über die Grenzen der Stadt hinaus ausstrahlte. Die Reichsstadt Nürnberg, die Markgrafschaft Brandenburg und vor allem das Herzogtum Württemberg baten ihn um Ratschläge und Hilfe. Schließlich erforderten auch die Religionsgespräche und Reichstage seine Aufmerksamkeit.

In der Stadt Schwäbisch Hall brachten die 1530er Jahre dementsprechend weniger Neuerungen, sondern konsolidierten das Erreichte. Allerdings wurde nun auch die Reformation in den Landpfarreien durchgesetzt, über die der Rat der Reichsstadt obrigkeitliche und bischöfliche Rechte beanspruchte. Die Patronate der Landpfarreien lagen fast ausschließlich in der Hand benachbarter Herrschaften wie vor allem der Comburg (Erlach-Gelbingen, Haßfelden, Reinsberg, Tüngental), Württemberg (Bibersfeld, Honhardt, Westheim) und Hohenlohe (Enslingen, Gailenkirchen, Großaltdorf, Ilshofen, Untermünkheim). Hall besaß ursprünglich nur die Patronate über Rieden und Geislingen. Durch Zukäufe und Gütertausche gelangen einige Neuerwerbungen (so 1536 Jungholzhausen von Limpurg, 1550 Lorenzenzimmern von den Herren von Gemmingen und 1564 Ilshofen von den Hohenlohe). Damit hing die Durchführung der Reformation in den Landgemeinden lange in hohem Maße von der Einstellung des jeweiligen Inhabers der Pfarrstelle ab. Während der comburgische Patronatspfarrer Johann Herolt ein früher und enthusiastischer Unterstützer von Johannes Brenz wurde, war sein Kollege in Erlach-Gelbingen, Georg Widman, außerordentlich zurückhaltend und musste Anfang der 1540er Jahre durch die Stadt unter massiven Druck gesetzt werden, bis er sich eindeutig zur neuen Lehre bekannte. So markieren erst die Jahre zwischen 1535 und 1542 den breiten Übergang der Landpfarrer zur evangelischen Lehre.

1542 errichtete man das Landkapitel neu, dem zunächst Johann Isenmann vorstand. Der Erlass und Druck der Kirchenordnung 1543 schloss dann diese zweite Phase der Reformation an, in der Stadt und Land zu einem (so weit möglichen) einheitlichen Kirchenwesen mit identischen Glaubenssätzen und Gottesdienstformen zusammengefasst worden waren. Dass dies Magistrat und Prediger eben so sahen, ergibt sich aus der lebenslangen Anstellung von Johannes Brenz, die ihm 1543 zugebilligt wurde. Er erhielt freie Wohnung im mittlerweile deutlich vergrößerten Dekanatsgebäude, eine Besoldung von 200 Gulden pro Jahr und ein Stipendium von 50 Gulden für seinen studierenden Sohn.

5: Schmalkaldischer Krieg und Interregnum 1546-1558

Schwäbisch Hall war nach langem Zögern 1538 dem Schmalkaldischen Bund beigetreten. Als der Krieg schließlich 1546 ausbrach stellte die Stadt 400 Mann zum Bundesheer, von denen viele in den Lagern an Hunger und Seuchen starben. Nach der Auflösung des Bundes in Süddeutschland kapitulierte Schwäbisch Hall relativ schnell (noch während hessische Truppen in der Stadt lagen). Am 16. Dezember 1546 zog Kaiser Karl V. mit 20.000 Soldaten ein. Er begnadigte die Stadt, verlangte aber 60.000 Gulden Strafgelder und die Übernahme der Quartierlasten. Unter den einquartierten „spanischen“ Truppen brach eine Seuche aus, an der allein in der Stadt mindestens 600 Soldaten gestorben sein sollen. Auch unter der Haller Bevölkerung (besonders anscheinend im Spital) gab es zahlreiche Opfer. Am 23. Dezember zog der Kaiser mitsamt seiner Armee in Richtung Heilbronn ab, aber die Stadt hatte weitere Einquartierungen zu ertragen.

Johannes Brenz hatte sich im Vorfeld eindeutig gegen den Kaiser positioniert und der protestantischen Seite sogar eine Art Widerstandsrecht zugebilligt. Nach dem Einmarsch der kaiserlichen Truppen blieb er zunächst unbehelligt, er hielt möglicherweise sogar eine Predigt vor dem Kaiser. Als randalierende Soldaten in sein Haus eindrangen und ein kaiserlicher Beauftragter seine Papiere beschlagnahmte, änderte sich die Situation aber schlagartig. Nach ersten Verstecken in der Stadt floh er am 20. Dezember nach außerhalb. Unterschlupf fand er im Ansbachischen. Seine Abwesenheit nutzte eine (katholische ?) Partei, um offen gegen die Lehren Brenz’ aufzutreten. Am 5. Januar 1547 kehrte er zwar nach Hall zurück, scheint dazu aber wenig Lust gehabt zu haben: Die ausgebliebene Unterstützung durch die Haller schmerzte ihn tief.

Das 1548 erlassene „Interim“ lehnten Johannes Brenz und Johann Isenmann massiv ab. Der Haller Rat folgte dem Ratschlag seiner Theologen und sandte eine Gesandtschaft zum Kaiser. Als der aber Truppen in Marsch setzte, um die Annahme zu erzwingen, gaben die Haller sofort nach. Nach den Erfahrungen von 1546 wollte man nicht schon wieder spanische Soldaten in der Stadt haben. Kaiser Karl V. verlangte die Verhaftung von Brenz, der gebunden nach Augsburg ausgeliefert werden sollte. Am 24. Juni 1548 floh der Reformator aus Schwäbisch Hall – aus dem Rat war ihm eine Warnung zugekommen. Die Stadt wurde von kaiserlichen Truppen besetzt und drangsaliert. Die Pfarrer, die sich weigerten, dem „Interim“ zuzustimmen, wurden vertrieben. In St. Michael wurden wieder katholische Messen gefeiert.

Mit der Wiedereinsetzung des Interimsgegners Michael Gräter als Pfarrer in St. Katharina begann aber schon im folgenden Jahr die schrittweise Aushöhlung des „Interims“, obwohl 1552 noch die Haller Verfassung durch den kaiserlichen Gesandten Heinrich Haas modifiziert wurde. Die beabsichtigten Wirkung (Stärkung des Stadtadels und Rekatholisierung) blieben in Hall aus, die Zünfte hatten sowieso keine Mitwirkungsrechte am Stadtregiment besessen. 1559 und 1562 stellte Kaiser Ferdinand I. auch formal die alte Verfassung wieder her. 1557 wurde Jacob Gräter (ein Neffe aller drei Haller Reformatoren) Prediger an St. Michael, 1558 führte man die Kirchenordnung von 1543 wieder ein, 1559 mussten die Interimsgeistlichen an St. Michael ihre Stellen räumen; der Rat erließ eine neue Eheordnung. Damit waren alle Nachwirkungen der kaiserlichen „Zwischenreligion“ in Hall beseitigt.

6: (Un)Ordnungen 1560-1620

Nach 1560 häuften sich Ordnungen und Dekrete des Rates, in denen im engen Zusammenwirken von Kirche und Stadt das persönliche Verhalten der Bürger/innen und Untertanen geregelt wurde. Eheordnungen datieren (außer von 1559) aus den Jahren 1561 und 1570, Hochzeitsordnungen (die den Aufwand bei Eheschließungen regelten) wurden 1560, 1570, 1573, 1577, 1586, 1599 und 1605 revidiert. Ähnliches gilt für Kindtauf- und Leichenordnungen, die Regulierung des Besuches von Kirchweihen und Tanzveranstaltungen. Fastnachtsfeiern wurden 1563, 1575 und 1587 untersagt, Feiertags- und Sonntagsruhe durchgesetzt. Regelmäßige Buß- und Bettage unterbrachen den Alltag der Bevölkerung. Fluchen und Gotteslästerung, übermäßiger Konsum von Alkohol und Schlittenfahren wurden mit Strafen belegt. Im Armen- und Almosenwesen verschärfte der Rat schrittweise den Ausschluss mobiler Bettler und disziplinierte die „Hausarmen“ stärker.

1554 hatte die Tätigkeit des Kapitels wieder begonnen, seine endgültige Konstituierung unter Einbeziehung der comburgischen Pfarreien erfolgte 1565. Zu den sechs städtischen Pfarrern (1613 kam ein siebter in Unterlimpurg und 1716 ein achter im Spital dazu) traten die 21 oder 22 Landpfarrer. Die Reichsstadt Schwäbisch Hall hatte – wie gesagt – nur wenige Patronatsrechte, beanspruchte aber Episkopalrechte über die Pfarreien, in denen mehrheitlich ihre Untertanen lebten. Der Modus, in dem die Landpfarreien besetzt wurden, kristallisierte sich erst in langen Auseinandersetzungen mit den Patronatsherren in der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts heraus. Jede Ernennung eines Landpfarrers hatte das Potential zu einer diplomatischen Krise, selbst Verträge und Vergleiche schlossen Konflikte nicht aus. Die Stadt stritt sich so mit den katholischen Herrschaften Comburg und Ellwangen wie mit den evangelischen Brandenburg-Ansbach und Hohenlohe. Konfessionsgleichheit war kein Grund für Harmonie: Um die Besetzung der Pfarreien Oberaspach, Gründelhardt und Oberspeltach brachten die härtesten Konflikte ausgerechnet zwischen Schwäbisch Hall und Brandenburg aus, die beide ihre Reformation Johannes Brenz zu verdanken hatten. Trotz allen Streitereien gelang es der Stadt Schwäbisch Hall im Laufe der folgenden Jahrzehnte immer seltener, Haller Bürgersöhne als Pfarrer der Landpfarreien durchzusetzen. Die protestantischen Herrschaften bedachten ihre eigenen Landeskinder, die katholischen nahmen in der Regel Auswärtige, sofern sie keine Haller waren.

1577 hatten fast alle Mitglieder des Haller Kapitels die Konkordienformel unterzeichnet (die Ausnahme war Johann Wernler, Pfarrer zu Orlach, der die Rückendeckung seiner Patrone, der Herren von Crailsheim zu Morstein hatte). Theologisch war damit eine feste Grundlage geschaffen.

Für die Gläubigen in Stadt und Land scheint die Reichung des Abendmahls eine zentrale Stelle in ihrem religiösen Leben eingenommen zu haben. Gemeinden auf dem Land beschwerten sich über ihre Versorgung: Dreimal im Jahr wollten sie bei sich das Abendmahl in der Kirche nehmen können (so in Übrigshausen und Untersontheim). In St. Michael ging man um 1600 wohl vier- bis fünfmal im Jahr zur Kommunion, was sich in späterer Zeit (Ende des 18. Jahrhunderts) auf die Hälfte reduziert zu haben scheint.

7: Der Kampf um die Selbstständigkeit der Kirche 1602-1603

Das Verhältnis zwischen Magistrat und Kirche war seit der Reformation einigermaßen geregelt, aber nicht spannungsfrei. Der Rat machte politische Kompromisse, die Geistlichkeit drängte auf die strikte Umsetzung einmal beschlossener Grundsätze. Als es Ende des 16. Jahrhunderts Spannungen unter den Pfarrern selbst gab, versuchte der Rat diese auszunutzen, um den Spielraum der Kirche möglichst einzuschränken. Auf der anderen Seite war auch der Rat keine Einheit, sondern spaltete sich in verschiedene Fraktionen. Gewichtige Ratsmitglieder und einige der führenden Beamten der Stadt stammten z.B. aus Württemberg. Die Schulen der Reichsstadt bildeten zu diesem Zeitpunkt noch nicht genügend studierfähigen Nachwuchs aus, um die mit Akademikern zu besetzenden Stellen den eigenen Söhnen zukommen zu lassen. Württembergs Einfluss wurde für die folgenden Ereignisse zentral.

1595 hatte das Landkapitel seinen Procurator noch ohne Einmischung des Rates gewählt. 1598 aber mischte sich dieser dann direkt in die Verteilung kirchlicher Aufgaben ein. Er ernannte den Archidiakon an St. Michael Johann Schneck zum Vesperprediger, eine Aufgabe, die bislang der Dekan Johann Weidner selbst wahrgenommen hatte, und wollte dafür die Predigten im Spital (bisherige Aufgabe von Johann Schneck) einstellen. Die Geistlichen unter Führung Weidners sprachen sich eindeutig für die Fortsetzung der Spitalspredigten aus und beharrten auf der Einhaltung der Kirchenordnung. Der Rat folgte den Vorschlägen der Pfarrer, aber Johann Weidner fühlte sich bedroht: Sein Nachfolger in Gestalt von Johann Schneck stand schon bereit. Er sandte theologische Sätze von Schneck an die Universität Tübingen, um deren Rechtgläubigkeit überprüfen zu lassen. Der Magistrat reagierte sofort und stellte sich vor Schneck. Schlichten sollte schließlich das Konsistorium in Stuttgart, zu dem beide Seiten gute Kontakte zu haben glaubten. Zum Ärger des Rates verurteilte Stuttgart die theologischen Aussagen Schnecks. Der Rat versuchte, dieses Gutachten zu unterdrücken und Weidner ruhig zu stellen. Der aber verweigerte nun den Gehorsam und verlangte die offizielle Verurteilung Schnecks in Hall (und damit seinen Ausschluss aus jeder Nachfolgeregelung im Amt des Predigers). Der Konflikt eskalierte weiter: Im September 1602 suspendierte der Magistrat den Dekan Johann Weidner.

Weidner appellierte an die Bürgerschaft. Ein Bürgerausschuss etablierte sich. Wenige Tage nach der Suspendierung erzwang der Aufmarsch von 224 Bürgern vor dem Rathaus die Wiederseinsetzung des Dekans. Weidner schlug zurück und verlangte die Verpflichtung des gesamten Rates auf das Konkordienbuch und die Entfernung aller zweifelhafter Lehren verdächtiger Geistlicher wie Schneck. Die Bürgerschaft schloss sich mit politischen und wirtschaftlichen Forderungen wie dem Ausschluss der „Württemberger“ aus dem Rat, der Kontrolle der städtischen und spitalischen Finanzen und der Regulierung der Märkte zugunsten der Haller Handwerker an. Im Dezember 1602 explodierten Sprengkörper vor dem Haus des besonders unbeliebten Syndicus Johann Schulter, einer Stütze Schnecks. Der Rat wollte die Gewalt zur Unterdrückung der bürgerlichen Opposition nutzen, was die Lage weiter verschärfte. Am 20. Dezember 1602 stürmte die Bürgerschaft bewaffnet das Rathaus. Nun kam die Stunde auswärtiger Vermittler (der ansbachische Kanzler, Württemberg und die Reichsstädte, eine kaiserliche Kommission). Der Rat schloss schnell einen Kompromiss mit den Geistlichen und anerkannte die Autonomie des Kapitels. Jeder neue Ratsherr sollte in Zukunft die Konkordienformel unterschreiben. Johann Schneck und etliche seiner Anhänger sahen sich als Calvinisten gebrandmarkt und mussten sich vor einer Kommission rechtfertigen. Kein Glück hatte die Bürgerschaft: Ihre Forderungen blieben weitgehend unberücksichtigt.

8: Union und Dreißigjähriger Krieg 1610-1648

Schwäbisch Hall war 1610 Mitglied der protestantischen „Union“ geworden und trug in den folgenden Jahren erhebliche finanzielle Lasten zugunsten des Bundes. Der Krieg berührte schon 1619 das Haller Territorium, als Truppen der katholischen „Liga“ bei Allmerspann 14 hällische Bauern töteten und 37 verwundeten. Die Stadt nahm württembergische Schutztruppen auf, was die 1622/1623 die Besetzung und Plünderung Vellbergs durch bayerische und würzburgische Truppen nicht verhinderte.

Während die Truppen durchzogen oder Quartiere nahmen, sah sich die Reichsstadt mit Versuchen der katholischen Nachbarn konfrontiert, einzelne Pfarreien zu rekatholisieren. Diese Aktivitäten gingen von Würzburg aus, das Druck auf die Comburg und Ellwangen ausübte. So erhielten 1628 Anhausen und Stöckenburg katholische Geistliche. In Untersontheim blieb es bei der entsprechenden Ankündigung. Die entlassenen evangelischen Pfarrer wichen in Filialkapellen (nach Sulzdorf und Vellberg) aus. 1629 ließ Comburg die Kirchen in Hessental und Tüngental, die die Reichsstadt vorausschauend verschlossen hatte, aufbrechen, um auch dort wieder Messen feiern zu lassen. Der schwedische Siegeszug 1632 beendete alle derartigen Versuche.

Insgesamt veränderte der Dreißigjährige Krieg die Konfessionsverhältnisse im Gebiet der Reichsstadt nicht. Allerdings besetzten im darauf folgenden Halbjahrhundert die Comburger Stiftsherren Bauernhöfe, die ihnen gülteten, recht systematisch mit Katholiken, so dass in einigen Dörfern des Haller Herrschaftsbereiches katholische Gemeinden entstanden (Tullau, Hessental, Tüngental z.B.).

9: Die Hällische Kirche nach dem Dreißigjährigen Krieg

Nach dem Dreißigjährigen Krieg verblieb zunächst ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen Kirchenleitung und Magistrat. Das zeigte sich z.B. als der Rat jüdische Flüchtlinge in der Stadt (bzw. Unterlimpurg) aufnahm. Zwischen 1677 und 1698 intervenierte Dekan Georg Bernhard Wibel mehrfach (zum Teil mit der Unterstützung der gesamten Geistlichkeit) gegen eine solche Neuansiedlung. Das „verteufelte Judengschmeis“ sollte in der Stadt keinen Platz bekommen. Allerdings – das zeigt die neuen Machtverhältnisse – setzte sich der Magistrat durch – mit kleinen Konzessionen auf Kosten der Juden.

Kleinere Konflikte gab es auch in der Rechtsprechung, wo die Pfarrer es als ihr traditionelles Recht ansahen, zugunsten Angeklagter einzugreifen und um Milde zu plädieren. Dies tat z.B. 1667 auch der Pfarrer von Michelfeld für sein Gemeindemitglied Johann Melchior Württemberger aus Bubenorbis, das wegen „Sodomie“ angeklagt war. Der zuständige Ratskonsulent wies dieses Plädoyer zurück: Wenn man solche Delinquenten nicht ernstlich abstrafe, seien die Pfarrer die ersten, die es auf die Kanzel brächten.(1) D.h. die Juristen im Rat sahen ein Doppelspiel der geistlichen, die einerseits auf eine strenge Sittenzucht pochten, andererseits aber in Einzelfällen um Milde baten (womit sie durchaus die Öffentlichkeit auf ihrer Seite hatten).

Insgesamt setzte sich der Magistrat immer besser durch, ignorierte Einwände der Kirche bzw. unterband diese schon im Vorfeld. Die Prediger und Pfarrer des 18. Jahrhunderts stammten kontinuierlich aus den Familien der Ratsherren, heirateten Töchter aus diesen Milieu – und hatten kaum mehr eigenen Spielraum.

10: Sittenzucht 1650-1800

Nach dem Dreißigjährigen Krieg setzte massiv die „Sittenzucht“, die schon im 16. Jahrhundert begonnen hatte, ein. Bestraft wurden ebenso Verfehlungen im sexuellen (früher Beischlaf, Fornikation, Ehebruch, Inzest, „Sodomie“) wie im ökonomischen (schlechte Haushaltung, Spielen, Schulden, Wucher) Bereich – abgesehen von Delikten wie Diebstahl, Beleidigungen und Betrug, die nicht nur am Rande in den Bereich „Sittenzucht“ fallen.

Die Reichsstadt Schwäbisch Hall schuf keine spezifischen Gerichte oder Instanzen für die Verfolgung von Delikten in diesem Bereich. Befasst waren die rein weltlichen Einrichtungen „Einigungsgericht“, das Schultheißenamt und Innerer Rat sowie das gemischt geistlich/weltliche Konsistorium. Letzteres kümmerte sich u.a. um die Vermittlung zwischen zerstrittenen Eheleuten, nicht gehaltene Verlobungsversprechen und Ehescheidungen.

Schwierigkeiten gab es auch immer wieder mit den Pfarrern unter fremden Patronat, die am hällischen Kapitel teilnahmen, aber sich im Konfliktfall auf ihre „auswärtigen“ Herrschaften berufen konnten. So stritt sich die Stadt jahrzehntelang mit Johann Balthasar Schülin, der 1735 Pfarrer in Tüngental geworden war, 1747 wegen moralischer Verfehlungen suspendiert wurde, dessen endgültige Absetzung sich aber bis 1758 hinzog. Gravierend war auch der Konflikt mit dem Pfarrer zu Oberaspach, Georg Leonhard Heyd: Er wurde 1752 von Hall während des Freitagsgottesdiensts von der Kanzel herab verhaftet, weil er das brandenburgische Gesangbuch (und nicht das hälische) verwendet hatte. In der Folge kam es fast zu einer militärischen Konfrontation zwischen Husaren aus Crailsheim und der Haller Siederskompanie.

11: Lernerfolge 1650-1800

Teil der Kirche war auch das Schulwesen der Reichsstadt. Mit der Reformation hatte sich der Stellenwert der Bildungspolitik deutlich verändert. Johannes Brenz bestand auf einer Schuldbildung für alle – Jungen wie Mädchen. Für die Stadt gibt es aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts nur verstreute Hinweise auf deutsche Schulmeister. In der zweiten Hälfte bestanden zwei deutsche Schulen in der Pfarrei St. Michael, ab dem Beginn des 17. Jahrhunderts kamen zwei in St. Katharina und in der Gelbinger Gasse dazu. Ab ca. 1630 funktionierte eine fünfte deutsche Schule in Unterlimpurg, als sechste folgte noch eine im Spital, so dass im 18. Jahrhundert sechs deutsche Schulen in der Stadt die Grundlagen der Bildung vermittelten. Das hieß: Lesen und Schreiben wurden anhand des Katechismus unterrichtet, Kenntnisse im Rechnen vermittelt.

In den Landgemeinden erfolgte der Ausbau praktisch parallel zu dem in der Stadt: Um 1600 scheint es in allen größeren Dörfern Schulmeister (unterschiedlichster Qualifikation) gegeben zu haben. Die frühesten, die explizit als Schulmeister genannt werden, sind bislang Hans Stroh in Bibersfeld 1614, Leo Plintzig in Westheim 1617, Emerich Kugler in Untersontheim 1618, Kilian Greyß in Untermünkheim 1626 und Wolfgang Wirth in Bubenorbis 1631.

Die Qualität des Unterrichts in der Stadt scheint höher gewesen zu sein als auf dem Land, der Schulbesuch begann wohl früher und dauerte länger. Auf jeden Fall konnten die städtischen Kinder schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts mit hoher Wahrscheinlichkeit Lesen und ihre Unterschrift auf ein Schriftstück setzen, dessen Inhalt sie verstanden hatten. Auf dem Land dauerte es wohl ein halbes Jahrhundert länger, bis dieser Stand erreicht war.

Einen wesentlich größeren Aufwand trieb die Reichsstadt mit ihrer höheren Bildungsanstalt. Die Lateinschule beschäftigte schon im 16. Jahrhundert mindestens fünf akademisch gebildete Lehrer (Theologen) und war in einem eigenen städtischen Gebäude untergebracht. Sie erfreute sich eines überlokalen Rufes. Beaufsichtigt wurde sie von einer eigenen Behörde – dem Scholarchat (zusammengesetzt aus Juristen und Pfarrern). 1655 erhob man die Lateinschule zum akademischen Gymnasium, neue Fächer bereicherten den Unterricht. Eine eigene Gymnasialstiftung finanzierte diese neue Einrichtung. Lateinschule wie Gymnasium wurden vom Contubernium, einem Internat für arme Schüler, begleitet. Auch zu seinen Gunsten bestand eine Stiftung, der vor allem um 1600 reichlich Gelder zuflossen. 1811 hob das Königreich Württemberg das Haller Gymnasium auf und ersetzte es durch eine dreiklassige Lateinschule. Das Ende des Contuberniums kam 1813, seine Gelder wurden an das Lehrerseminar Esslingen übertragen.

Aktualisiert am: 15.02.2016